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Wahlunterlagen für Sozialwahl

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Bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) finden am 31. Mai 2017 Wahlen zur Vertreterversammlung statt. Wahlberechtigte, die ihre Unterlagen bis jetzt noch nicht erhalten haben, sollten sich melden.
Veröffentlicht am
Noch bis zum 31. Mai 2017 können Wahlberechtigte ihre Stimme bei der Sozialwahl abgeben. Während in den Gruppen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer diese als Friedenswahl erfolgt, ist in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) eine Wahlhandlung der Versicherten dieser Gruppe erforderlich. Zur Feststellung, welche SVLFG-Versicherten der Gruppe der SofA angehören, hat die SVLFG im März Fragebögen versandt, mit denen die Wahlunterlagen angefordert werden konnten. Zwischenzeitlich hat die SVLFG rund 215.000 Wahlunterlagen verschickt. Obwohl die gesetzliche Frist, bis zu der die SVLFG die Wahlunterlagen zu übermitteln hatte, bereits verstrichen ist, werden noch bis zum 18. Mai eingehende Fragebögen bearbeitet und nach...
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