(MEPL 5 b) Tierwohl ab 2015 neuer Fördertatbestand in FAKT
FAKT 2: Tierbezogene Maßnahmen
Tierschutz und artgerechte Tierhaltung als gesamtgesellschaftliche Aufgaben erhalten im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) besondere Bedeutung. Nachfolgend erklärt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Details. In BWagrar 35/2014, Seiten 12 bis 14, sind Flächen-Maßnahmen veröffentlicht.
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Zu den tierbezogenen Teilmaßnahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) gehören die Erhaltung gefährdeter regionaltypischer Nutztierrassen und Maßnahmen, die dem Tierwohl dienen. Tierbezogene Maßnahmen können nur von Landwirten mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg beantragt werden. Maßnahme C3: Sicherung besonders gefährdeter Tierrassen Ziel der Maßnahme C3 ist es, seltene oder gefährdete einheimische Nutztierrassen zu erhalten, die aus wirtschaftlichen Gründen aus der landwirtschaftlichen Praxis zu verschwinden drohen. Dabei sind fünfjährige Verpflichtungen einzugehen. Weibliche und männliche Zuchttiere werden gefördert. Es handelt sich wie in der Vergangenheit um die Rinderrassen Vorderwälder Rind ,...
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