Böck Silosysteme
Absturzsicherung schützt
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Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Sozialversicherung für Landwirtschaft müssen Lagerstätten gegen das Hineinstürzen von Personen gesichert sein, wenn die Absturzhöhe mehr als einen Meter ausmacht. In der Praxis, gibt es kaum ein Fahrsilo, die diese Sicherung nicht benötigt. Der Verstoß gegen die Vorschrift kann im schlimmsten Fall zu tödlichen Unfällen oder zur Stilllegung des Betriebes, zumindest aber zu einem Bußgeld führen. Der Silohersteller Böck aus dem bayerischen Tacherting hat sich der Thematik angenommen und eine Absturzsicherung entwickelt, die schützt, kostengünstig, einfach zu montieren ist und die Anforderungen der Sozialversicherung erfüllt. Die Absturzsicherung ist feuerverzinkt und statisch geprüft. Bei der...
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