BSE-Testpflicht
Weitere Lockerung
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Deutschland wird die BSE-Testpflicht für gesundgeschlachtete Rinder voraussichtlich komplett abschaffen und damit dem Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich folgen. Vom Bundeslandwirtschaftsministerium wurde jetzt die Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung in die Wege geleitet. Gleichzeitig soll die Verordnung zur TSE-Überwachung geändert und ein verpflichtendes Monitoring aller über 132 Monate alten Rinder eingeführt werden, um Informationen über das mögliche Auftreten von Fällen der atypischen BSE zu erhalten. Die Änderungsverordnung befindet sich derzeit im regierungsinternen Abstimmungsverfahren. Der Bundesrat muss zustimmen. Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission den Mitgliedstaaten das Testverfahren freigestellt....
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