Verdacht reicht nicht
Haftung geregelt
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Die Futtermittelhersteller können aufatmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass die verschuldensunabhängige Haftung beim bloßen Verdacht auf eine unzulässige Verunreinigung des Futtermittels nicht greift. Damit wird ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg zur Entschädigung eines Tierhalters aufgehoben und muss neu verhandelt werden. Im Zuge des Dioxinskandals Anfang 2011 hatte das OLG entschieden, dass ein Futtermittelhersteller verschuldensunabhängig auch dann für Schäden bei seinem Abnehmer haftet, wenn lediglich ein Verdacht auf Mängel beim Futtermittel vorliegt. Der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) begrüßte den BGH-Entscheid. Wichtig sei, dass ein Futtermittelhersteller weiterhin nur für solche...
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