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Notfallzulassung gegen Schnellkäferlarven

Kartoffeln schützen

Veröffentlicht am
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Art. 53 Attracap (Wirkstoff: Metarhizium brunneum) zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwürmer) in Kartoffeln auf Flächen bei geringem bis mittlerem Befall befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann ab dem 15. Februar bis zum 15. Juni 2018 mit 30 kg/ha bei der Pflanzung mit Granulatstreuern in die offene Furche eingemischt werden. Keine Ausbringung bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s. Die Granulate müssen vollständig in den Boden eingearbeitet werden. Sollten sie auf der Bodenoberfläche liegen bleiben, müssen sie umgehend entfernt oder nachträglich eingearbeitet werden. Verschüttetes Granulat ist sofort zusammenzukehren und zu entfernen...
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