Nachgefragt bei ...
Maß halten bei der Düngung
Professor Dr. Martin Elsäßer, Fachbereichsleiter für Grünlandwirtschaft und Futterbau am Landwirtschaftlichen Zentrum (LAZBW) in Aulendorf. Er hat beratend an der Umsetzung der Düngeverordnung fürs Grünland mitgewirkt.
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BWagrar: Die Düngeverordnung (DüV) bringt jede Menge neuer Vorschriften. Wo trifft es den Futterbaubetrieb am härtesten? Elsäßer: Zunächst verlangt die neue DüV einen höheren Verwaltungs- und Aufzeichnungsaufwand. Die Düngung muss nun vor der Ausbringung von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit geplant und niedergeschrieben werden. Ansonsten sind seither schon bestehende Sachverhalte nochmals bekräftigt worden. So darf nur dann gedüngt werden, wenn ein Düngebedarf besteht. Das ist zum Beispiel bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern im Herbst nicht unbedingt der Fall. Und es muss genügend Lagerraum für Gülle und Festmist vorgehalten werden. In diesem Punkt besteht auf vielen...
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