Zurechnungszeiten werden angehoben mehr für Neurentner
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Renten wegen Erwerbsminderung steigen
Die finanzielle Situation für erwerbsgeminderte Menschen soll sich verbessern. Ab 2018 wird die sogenannte Zurechnungszeit bis 2024 schrittweise von 62 Jahre auf 65 Jahre erhöht. Dadurch gib es mehr Erwerbsminderungsrente allerdings nur für neue Betroffene.
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Weil Erwerbsminderungsrenten oft so niedrig sind, dass die Empfänger zusätzliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Leistungen der Grundsicherung benötigen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, hat der Gesetzgeber beschlossen, diese Rentenleistungen zu erhöhen. Dies gilt sowohl für Renten der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung als auch in der Alterssicherung der Landwirte. Die Rentenerhöhung erfolgt schrittweise in den Jahren 2018 bis 2024 durch eine Anhebung der sogenannten Zurechnungszeit. Dabei handelt es sich um eine fiktive Beitragszeit bis zum Erreichen des (derzeit) 62. Lebensjahres. Erwerbsgeminderte werden durch die Beitragszeit so gestellt, als hätten sie bis zum vollendeten 62. Lebensjahr weitergearbeitet und...
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