Trennungskinder
Mehr Unterhalt
- Veröffentlicht am
Für Trennungskindern gibt es mehr Unterhalt. Ab 2018 beträgt der Mindestunterhalt bei einem Einkommen bis 1900 Euro für Kinder bis fünf Jahre 348 Euro. Für Kinder zwischen sechs und elf sind es 399 Euro, für Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren 467 Euro. Der Mindestunterhalt für volljährige Kinder bleibt mit 527 Euro unverändert.
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.