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Online-Zahlungen

Zahlungsdienste

Veröffentlicht am
Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte haftet der Kunde bis zur Sperre nur noch mit 50 Euro (bisher 150 Euro). Nur wenn der Kunde grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat, muss er den vollen Schaden selbst zahlen. Die Beweislast liegt bei der Bank. Künftig können Drittanbieter auf das Konto des Kunden zugreifen. Der Kunde muss dem aber vorher zustimmen. Banken dürfen sich der Zusammenarbeit mit den Drittanbietern nicht verwehren und müssen einen kostenlosen Zugang bieten. Kunden müssen sich beim Zugang zum Onlinebanking und bei Zahlungen ab 30 Euro mit der sogenannte Zwei-Faktor-Authentifikation identifizieren. Händler dürfen ab 2018 keinen Aufpreis von den Kunden verlangen, wenn diese mit gängigen Karten, per Überweisung...
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