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Kein Hausfriedensbruch

Stalleindringlinge bleiben in der Revision straffrei

Veröffentlicht am
Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat nach unterschiedlichen Urteilen in den Vorinstanzen vergangene Woche in einer Revisionsverhandlung drei Aktivisten des Vereins Animal Rights Watch vom Vorwurf des Hausfriedensbruches freigesprochen. Sie waren 2013 in Stallungen einer Schweinezuchtanlage in Sachsen-Anhalt eingedrungen, um dort Missstände in der Tierhaltung zu filmen. Die Freisprüche sind rechtskräftig. Laut OLG Naumburg lag beim Stalleindringen ein rechtfertigender Notstand vor. Die Tat sei zur Abwendung der Gefahr erforderlich gewesen, weil mit einem Eingreifen der zuständigen Behörden nach den zuvor erzielten Erfahrungen nicht zu rechnen gewesen sei. Das von den Angeklagten geschützte Tierwohl sei im vorliegenden Fall deutlich...
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