Kooperationsmodell für Baden-Württemberg
Einig über das weitere Vorgehen bei der Forstreform
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Die kommunalen Landesverbände und das Land Baden-Württemberg haben sich über ihr weiteres Vorgehen bei der Forstreform verständigt. Sie reagieren damit auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Streit des Ministeriums Ländlicher Raum mit dem Bundeskartellamt über die Rundholzvermarktung. Die Vereinbarung, die noch vom Kabinett beraten und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, sieht Folgendes vor: Der Privatwald wird durch die Forstverwaltung beraten und kann sich für die Bewirtschaftung des Waldes forstlicher Dienstleister oder der Forstverwaltung bedienen. Die direkte Förderung im Privatwald soll verstärkt werden. Forsthoheit, Beratung und Betreuung können weiter durch die Förster erfolgen. Kommunale Waldbesitzer haben wie bisher...
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