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Bayer will gegen Neonikotinoidverbot vorgehen

Gerichtsauslegung zum Pflanzenschutz

Veröffentlicht am
Das letzte Wort beim Verbot der Neonikotinoide durch die EU-Kommission scheint noch nicht gesprochen. Die Bayer AG kündigte an, gegen die jüngste Entscheidung der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Rechtsmittel einzulegen. Dieser hatte die Anwendungsbeschränkungen für die Insektizidwirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid im Mai als rechtskonform bestätigt. Dieses Urteil könnte laut Bayer „über den konkreten Fall hinaus weitreichende Konsequenzen für die Rechtssicherheit in der Europäischen Union erteilter Wirkstoffzulassungen haben". Mit dem Rechtsmittel wolle man sicherstellen, dass einige Interpretationen des Gerichts zum Pflanzenschutzgesetz überprüft würden, die nach eigener Überzeugung einer rechtlichen Grundlage...
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