Gesundheitsschutz
Bestimmungen zur Anwendung
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Vorschriften zum Schutz der Natur werden im Pflanzenschutz schon seit Langem als Anwendungsbestimmungen erteilt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat sich entschieden, zur Vereinheitlichung diese Regelung auch für den Bereich des Gesundheitsschutzes zu übernehmen. Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden seit dem 1. Mai 2018 bestimmte Vorschriften zum Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten (Anwohner, Umstehende und Verbraucher) als Anwendungsbestimmungen festgesetzt, zum Beispiel bei Cleanshot die SS110-1 : Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen; oder bei Hexythiazox 250 SC SF276-EEOS: Es ist sicherzustelen, dass...
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