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Traktor oder selbstfahrende Arbeitsmaschine FAZIT

Zulassung bei Ladern

Neue Rad- und Teleskoplader werden immer häufiger als Traktoren mit der Bezeichnung T1 zugelassen. Was bedeutet dies und wo liegen die rechtlichen Unterschiede gegenüber der Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine (SfA)? Landtechnikberater Martin Vaupel weiß, was Sache ist.
Veröffentlicht am
Beim Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft kann der Teleskoplader als Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschine mit der Klasse T gefahren werden.
Beim Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft kann der Teleskoplader als Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschine mit der Klasse T gefahren werden.Vaupel
Traktoren, die seit dem 1. Januar 2018 neu in den Verkehr gebracht werden, müssen die EU-Verordnung 167/2013 erfüllen. In dieser sogenannten „Tractor-Mother-Regulation" sind viele Vorgaben für die Typgenehmigung europaweit harmonisiert worden. Auch Rad- und Teleskoplader können schon seit längerem nach dieser Verordnung zugelassen werden, wenn sie die entsprechenden Traktor-Vorgaben erfüllen. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) werden die Lader im Feld J mit der Klasse T1 als Zugmaschine auf Rädern beschrieben. Dazu kommt noch der Buchstabe „a" für Fahrzeuge bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 40 km/h. Schnellere Fahrzeuge erhalten den Buchstaben „b", der bei Rad- oder Teleskopladern eher selten...
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