Traktor oder selbstfahrende Arbeitsmaschine
FAZIT
Zulassung bei Ladern
Neue Rad- und Teleskoplader werden immer häufiger als Traktoren mit der Bezeichnung T1 zugelassen. Was bedeutet dies und wo liegen die rechtlichen Unterschiede gegenüber der Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine (SfA)? Landtechnikberater Martin Vaupel weiß, was Sache ist.
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Traktoren, die seit dem 1. Januar 2018 neu in den Verkehr gebracht werden, müssen die EU-Verordnung 167/2013 erfüllen. In dieser sogenannten „Tractor-Mother-Regulation" sind viele Vorgaben für die Typgenehmigung europaweit harmonisiert worden. Auch Rad- und Teleskoplader können schon seit längerem nach dieser Verordnung zugelassen werden, wenn sie die entsprechenden Traktor-Vorgaben erfüllen. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) werden die Lader im Feld J mit der Klasse T1 als Zugmaschine auf Rädern beschrieben. Dazu kommt noch der Buchstabe „a" für Fahrzeuge bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 40 km/h. Schnellere Fahrzeuge erhalten den Buchstaben „b", der bei Rad- oder Teleskopladern eher selten...
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