Abfindungsbrennen
Erteilung von Brenngenehmigungen
Nach wie vor ist beim Hauptzollamt Stuttgart der Eingang an Abfindungsanmeldungen sehr hoch. Um diesen Arbeitsanfall zu bewältigen, wurde das im Bereich des Abfindungsbrennens eingesetzte Personal erheblich verstärkt.
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Durch organisatorische Maßnahmen wird die rechtzeitige Erteilung von Brenngenehmigungen zusätzlich unterstützt. So werden die Eingänge an Abfindungsanmeldungen beim Hauptzollamt Stuttgart zunächst nach Dringlichkeit unter Berücksichtigung des beantragten Brenntages sortiert. Aus den insgesamt eingegangenen Abfindungsanmeldungen werden die drängendsten Abfindungsanmeldungen geprüft und verarbeitet. Dieses Vorgehen führt dazu, dass Brenngenehmigungen und Zurückweisungsbescheide auch zu frühzeitig eingereichten Abfindungsanmeldungen erst kurz vor dem beantragten Brenntermin eingehen können.
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