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Lehrgänge zur Betäubungssachkunde am Start

Die Ferkel selbst mit Isofluran narkotisieren

Ab dem 1. Januar 2021 ist nach dem Tierschutzgesetz die Kastration männlicher Ferkel nur mit Betäubung zulässig. Mit Inkrafttreten der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung am 17. Januar 2020 haben sachkundige Tierhalter die Möglichkeit, eine Betäubung mit Isofluran selbst durchzuführen. Hierfür ist ein Sachkundenachweis notwendig, der ab sofort bei den zuständigen Stellen erworben werden kann.
Veröffentlicht am
Landwirte und Landwirtinnen, die ihre Ferkel ab dem 1. Januar 2021 selbständig (das heißt ohne Tierarzt) unter Isoflurannarkose kastrieren wollen, müssen hierfür einen Sachkundenachweis erbringen. Der gemäß der Verordnung notwendige Lehrgang über die erforderlichen theoretischen Kenntnisse kann am Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg (LSZ) oder an der Fachschule für Landwirtschaft in Biberach durchgeführt werden. In einem zweitägigen Lehrgang werden die Kenntnisse in den vorgeschriebenen Bereichen vermittelt und eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegt. Vor Ort oder per Video-Chat Die ebenfalls erforderliche Praxisphase mit anschließender praktischer Prüfung kann am Bildungs- und Wissenszentrum (LSZ) Boxberg oder bei einem...
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