Anpassungen beim Antibiotikaminimierungskonzept
Nullmeldung kommt
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Weitere Verbesserungen des Antibiotikaminimierungskonzepts werden mit der 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) angestrebt, die das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat. So sollen künftig für die Tierhalter sogenannte Nullmeldungen Pflicht werden. Damit besteht auch dann eine Mitteilungsverpflichtung an die Behörde, wenn keine antibakteriellen Arzneimittel angewendet wurden. Gleichzeitig soll den Landwirten die Möglichkeit eingeräumt werden, die geforderte Versicherung über die Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisung elektronisch abzugeben. Erweitert werden sollen die Regelungen zur Datenverwendung, die künftig vom Bundesinstitut für Risikobewertung genutzt werden dürfen.
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