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Milch-Güteverordnung – Neufassung kommt Mitte 2021

Die Milch bleibt weiß trotz neuer Verordnung

Seit vielen Jahren wird sie diskutiert. Immer wieder erneuert, ergänzt und in verschiedenen Entwürfen vorbereitet. Dieses Jahr ist es soweit: Zur Jahresmitte 2021 löst die neue Rohmilchgüteverordnung (RohmilchGütV) die Milch-Güteverordnung aus dem Jahr 1980 ab. Dr. Markus Albrecht vom Milchprüfring Baden-Württemberg e.V. aus Kirchheim/Teck stellt die wichtigsten Neuerungen vor.
Veröffentlicht am
Milchuntersuchungen früher und heute.Laborarbeit in den Fünfzigerjahren beim damaligen Milchprüfring Württemberg und Hohenzollern e.V. in Kißlegg.
Milchuntersuchungen früher und heute.Laborarbeit in den Fünfzigerjahren beim damaligen Milchprüfring Württemberg und Hohenzollern e.V. in Kißlegg.Milchprüfring Baden-Württemberg e.V.
Die Revision trägt der technischen wie strukturellen Weiterentwicklung auf den Höfen, in den Molkereien, den Untersuchungsstellen, aber auch in der Verwaltung in den vergangenen vier Jahrzehnten Rechnung. Auch wird speziell EU-Recht umgesetzt. Die Grundsäulen des Milchgüterechts, Festlegung der Untersuchungskriterien als Basis für die Milchgeldabrechnung, bleiben unverändert bestehen. Die bisherigen, ergänzenden Länderbestimmungen, wie zum Beispiel Schulungen für Milchsammelwagenfahrer und Probenehmer, werden nunmehr harmonisiert und in ein bundesweit gültiges Regelwerk übernommen. Damit versiebenfacht sich der Umfang der Verordnung, was das Lesen des Textes nicht einfacher macht. Grund genug, die relevanten Punkte herauszuarbeiten, um...
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