Pflanzenschutzmittel transportieren
Die 1000-Punkte-Regel gilt
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Pflanzenschutzmittel, die nicht als Gefahrstoffe eingestuft sind, können mengenmäßig unbegrenzt transportiert werden. Sind die Mittel als Gefahrstoffe gekennzeichnet, gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsrechts. Allerdings nur für Transporte mit Fahrzeugen, die bauartbedingt schneller als 25 km/h fahren können. Für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h gelten die Bestimmungen nicht. Ausnahmen vom Gefahrgutbeförderungsrecht gibt es nur für den Transport von kleinen Mengen, zum Beispiel bei Fahrten vom Händler zum eigenen Betrieb oder vom Betrieb zum Feld. Für diese Transporte gelten folgende Anforderungen: Keine anderen Gefahrgüter (zum Beispiel Kraftstoff) mitbefördern, beim...
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