Eier gentechnisch veränderter Hühner stoßen auf Ablehnung
Forscher in Israel haben Hühner mit dem neuen Züchtungsverfahren CRISPR/Cas so verändert, dass keine männlichen Nachkommen mehr schlüpfen, da sie als Embryo im Ei sterben. Laut des Verbandes Lebensmittel Ohne Gentechnik (VLOG) steht dies nicht nur im Widerspruch zum Gentechnikrecht, sondern insbesondere auch zu den Verbraucherwünschen.
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Im Erbgut der Legehennen sind laut Hersteller keine artfremden Gene mehr zu finden; das Verfahren und die Tiere sind bereits zum Patent angemeldet und sollen vermarktet werden. Der VLOG kritisierte am 12. April 2022, dass die Generalsdirektion Gesundheit der EU-Kommission (DG Sante) in einem Schreiben an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Auffassung vertritt, dass für diese Legehennen und Eier weder Zulassungsverfahren noch Kennzeichnung nötig seien.
Forderung nach Kennzeichnung gentechnisch veränderter Hühner
Eine aktuelle repräsentative Befragung von 2 500 Personen in Deutschland durch das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Auftrag des VLOG belege, dass Eier genetisch veränderter Hühner wenig Anklang finden.
Demnach fordern 85 % der Verbraucher, dass Eier von Hühnern, die von gentechnisch veränderten Zuchthennen abstammen, entsprechend gekennzeichnet sein müssten. Weitere 70 % der Befragten gaben an, solche Eier nicht kaufen zu wollen.
„Die Umfrage zeigt einmal mehr: die Menschen wollen wissen, wie ihre Lebensmittel hergestellt werden“, betonte VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting. Sollte so ein Verfahren eines Tages nach gründlicher Risikoprüfung zugelassen werden, müsste der Gentechnikeinsatz transparent auf den Endprodukten gekennzeichnet werden.
EU-Gentechnik-Gesetzgebung darf nicht unterlaufen werden
„Wenn Legehennen und Eier direkt von einem gentechnisch veränderten Tier abstammen, sind selbstverständlich auch sie Gentechnikprodukte“, so Hissting. Er warf der EU-Kommission vor, die Gesetze für die Zulassung und Kennzeichnung von Gentechnik-Lebensmitteln aufzuweichen.
Die Gentechnik-Referentin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Annemarie Volling, forderte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, sich für eine strikte Regulierung neuer Gentechniken im Sinne des Vorsorgeprinzips einzusetzen.
„Wird im Züchtungsprozess Gentechnik eingesetzt, wie hier bei den mit CRISPR veränderten Zuchthennen, dann müssen die Nachkommen auch der Gentechnikregulierung unterzogen werden“, betonte Volling. Das entspreche dem prozessorientierten Ansatz, der in der EU-Gentechnik-Gesetzgebung festgeschrieben sei und nicht von der Kommission unterlaufen werden dürfe.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Hagl-Kehl betonte ebenfalls, dass die Verbraucher ein Recht hätten zu erfahren, wie ihre Lebensmittel erzeugt worden seien. Nur wenn auch der Einsatz neuer Gentechniken konsequent gekennzeichnet werden müsse, könnten sie bewusst auswählen.
Auch für neue Gentechniken wie CRISPR/Cas müssten daher Transparenz und Risikoüberprüfung verpflichtend geregelt bleiben.