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Praktikerfragen

Eichung von Flaschen und Gläsern

Aus dem Leserkreis erreichten uns einige Anfragen zur Eichung von Flaschen und Gläsern, die uns über die Vermittlung des Regierungspräsidiums Tübingen das Mess- und Eichwesen, Direktion Stuttgart beantwortet hat. Es geht sowohl um die Eichung von Fla von Trinkgläsern.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Welche Flaschengrößen sind für Spirituosen zugelassen? Die zugelassenen Flaschengrößen für Wein, Sekt und Spirituosen wurden mit der europäischen Richtlinie 2007/45/EG in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union harmonisiert. Diese Richtlinie wurde in der Anlage 1 der Fertigpackungsverordnung in nationales Recht umgesetzt. Bei Erzeugnissen, die unter die Kategorie Spirituosen fallen, sind in einem Füllmengenbereich von 100 ml bis 2000 ml die folgenden Flaschengrößen in ml zulässig: 100 - 200 - 350 - 500 - 700 - 1000 - 1500 - 1750 - 2000 Bei Nennfüllmengen unter 100 ml oder über 2000 ml gelten bei Spirituosen keine verbindlichen Nennfüllmengen. Folglich kann jede Flaschengröße frei gewählt werden.
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