Praktikerfragen
Eichung von Flaschen und Gläsern
Aus dem Leserkreis erreichten uns einige Anfragen zur Eichung von Flaschen und Gläsern, die uns über die Vermittlung des Regierungspräsidiums Tübingen das Mess- und Eichwesen, Direktion Stuttgart beantwortet hat. Es geht sowohl um die Eichung von Fla von Trinkgläsern.
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Welche Flaschengrößen sind für Spirituosen zugelassen? Die zugelassenen Flaschengrößen für Wein, Sekt und Spirituosen wurden mit der europäischen Richtlinie 2007/45/EG in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union harmonisiert. Diese Richtlinie wurde in der Anlage 1 der Fertigpackungsverordnung in nationales Recht umgesetzt. Bei Erzeugnissen, die unter die Kategorie Spirituosen fallen, sind in einem Füllmengenbereich von 100 ml bis 2000 ml die folgenden Flaschengrößen in ml zulässig: 100 - 200 - 350 - 500 - 700 - 1000 - 1500 - 1750 - 2000 Bei Nennfüllmengen unter 100 ml oder über 2000 ml gelten bei Spirituosen keine verbindlichen Nennfüllmengen. Folglich kann jede Flaschengröße frei gewählt werden.
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