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Serie zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 bis 2027

FAKT II – Förderung der Tierhaltung 

In dieser Serie gibt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Neuerungen im FAKT II-Förderprogramm. In dieser Ausgabe informieren wir im zweiten Teil über die aktuell bekannten tierbezogenen Maßnahmen.
Veröffentlicht am
Copyright 2015 Dmitry Kalinovsky/Shutterstock. No use without permission.
Unter Vorbehalt der Genehmigung des nationalen GAP-Strategieplans für Deutschland durch die EU-Kommission sollen ab 2023 in FAKT II die in BWagar, Ausgabe 27, Seite 15 aufgeführten, tierbezogenen Teilmaßnahmen angeboten werden. Neue Maßnahmen sind grün hinterlegt. Da bisher keine Genehmigung erteilt ist, sind die dargestellten Prämienhöhen und Anforderungen der jeweiligen Teilmaßnahmen noch unter Vorbehalt zu verstehen. Tierbezogene Maßnahmen können nur von Landwirten mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg beantragt werden. Zudem gelten weitere, allgemeine Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Förderprogramm FAKT II. Für die Förderung von tiergerechten Maßnahmen gilt generell: Das Unternehmen muss eine Betriebsniederlassung in...
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