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EU-Tiergesundheitsrecht

Erweiterte Aufzeichnungspflicht

Veröffentlicht am
Die Vorschriften des EU-Tiergesundheitsrechts wurden geändert und sehen nun erweiterte Anforderungen zur Identifizierung, Registrierung sowie Rückverfolgbarkeit von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen vor. Künftig müssen auch die Ergebnisse von Tiergesundheitsbesuchen durch Tierärzte sowie Testergebnisse von untersuchten Tieren dokumentiert werden. Die Dokumentation ist auf Papier oder in elektronischer Form möglich. Im Rahmen von Cross Compliance wird auch kontrolliert, ob Zahlungsempfänger von EU-Agrarförderung, die Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel), Schweine, Schafe und Ziegen halten, die erweiterten Anforderungen beachten. Ausgenommen sind Unternehmen, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen. Verletzungen...
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