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Investitionsprogramm

Veröffentlicht am
Übernahme ins neue Jahr Wer die Zusage zum Investitionsprogramm Landwirtschaft hat, nun aber die Investition nicht durchführen kann, beispielsweise, weil die Maschine nicht lieferbar ist, der darf einen Antrag bei der Rentenbank stellen, um die Zusage ins Jahr 2023 mitzunehmen. Die ausgefüllten und unterschriebenen Übertragungsanträge sind ab dem 1. August und bis spätestens zum 15. September 2022 per Post oder Fax bei der Rentenbank einzureichen. Erforderlich ist zusätzlich eine Händler- oder Herstellerbestätigung, dass der Fördergegenstand bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht lieferbar ist. Für alle Vorhaben, die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2022 abgeschlossen sein müssen, verlängert die Rentenbank den...
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