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Fruchtwechsel und Flächenstilllegung

Neue Planungssicherheit

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat den Ländern seinen in der Bundesregierung abgestimmten Vorschlag zur Umsetzung der Kommissionsentscheidung zum Aussetzen von Fruchtwechsel und Flächenstilllegung unterbreitet.
Veröffentlicht am
Die Europäische Kommission hatte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, im Jahr 2023 die Regelungen Fruchtwechsel auf Ackerland (GLÖZ 7) und die Umwandlung eines Mindestanteils von vier Prozent der Ackerfläche in Artenvielfaltsflächen (GLÖZ 8) zur Lebensmittelproduktion zu lockern. Der Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums sieht nun vor: Die erstmalige verpflichtende Flächenstilllegung soll im kommenden Jahr ausgesetzt werden. Ein Anbau soll für Getreide (ohne Mais), Sonnenblumen und Hülsenfrüchte (ohne Soja) möglich sein. Das gilt nur für Flächen, die nicht bereits 2021 und 2022 als brachliegendes Ackerland ausgewiesen waren. Die Regelung zum Fruchtwechsel soll einmalig im Jahr 2023 ausgesetzt werden. Damit können...
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