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Bundesrat

Veröffentlicht am
CO 2 -Bepreisung von Altholz Die CO2-Bepreisung von Altholz ist beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag keine Einwände dagegen erhoben, den Anwendungsbereich des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ab dem kommenden Jahr auf Althölzer auszuweiten. In der Woche zuvor hatte der Bundestag der BEHG-Novelle zugestimmt. Bepreist wird ausschließlich der fossile Anteil der Althölzer, etwa Beschichtungen. Dieser soll laut dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zehn Prozent betragen. Daneben wird ab 2024 eine Zertifizierungspflicht für kleine und mittlere Altholzanlagen eingeführt. Der Bundesrat war in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Regierung der Empfehlung...
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