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Waldförderprogramm

Veröffentlicht am
Frist läuft Noch bis zum 31. Dezember ab 2022 können Waldbesitzer und Forstbetriebe Beihilfe aus dem Waldförderprogramm beantragen. Für den Bezug der Prämie müssen sie zwölf Förderkriterien für klimaangepasstes Waldmanagement erfüllt werden. Die Einhaltung der Kriterien muss innerhalb von zwölf Monaten von einer Zertifizierungsorganisation bestätigt werden. Im Jahr 2022 gestellte Anträge werden auf De-Minimis-Basis bewilligt, die eine Förderung von maximal 200.000 Euro in drei Jahren vorsieht. Für Anträge ab dem Jahr 2023 strebt das Agrarressort eine beihilferechtliche Freistellung an, damit die De-Minimis-Auflage wegfallen kann. Bis Jahresende können über das neue Förderprogramm 200 Millionen Euro abgerufen werden. Bis 2026 stehen für...
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