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Ministerium erlässt Auflagen

Geflügelhandel eingeschränkt

Veröffentlicht am
Zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen gelten in Baden-Württemberg seit dem 19. November und bis zum 1. Mai 2023 für Händler bei der Abgabe von Vögeln außerhalb einer gewerblichen Niederlassung zusätzliche Untersuchungs-, Melde- und Dokumentationspflichten. Wie das Landwirtschaftsministerium erklärte, werden damit die amtlichen Kontrollen der Vorortverkäufe sowie die Rückverfolgbarkeit im Falle eines Verdachts- oder Seuchenausbruches erleichtert, ohne den Handel komplett zu untersagen. Vor allem beim Zukauf von Geflügel über mobile Händler und mobile Standorte sei erhöhte Vorsicht geboten. In Baden-Württemberg hat es seit April keinen Nachweis der Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln mehr gegeben. Seit Mitte Oktober werden in...
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