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Neue Gebührenverordnung

Veröffentlicht am
Tierarztkosten bald deutlich höher Die Gebühren für tierärztliche Leistungen (GOT) sind zum 22. November 2022 durch eine Verordnung des Bundes zum ersten Mal seit 1999 geändert worden. Damit soll, so die Bundestierärztekammer (BTK), sichergestellt werden, dass sich künftig neuere medizinische Verfahren in der GOT finden. Für Tierhalter dürfte es schon bald teurer werden. 2020 war vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben worden, die die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren laut BTK auf den Ergebnissen dieser Studie. Dabei entspreche die Höhe der aktuellen Anpassung nicht den inflationsbedingten...
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