:: Vorgaben des Landes
Pflanzenschutz mit Plus
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Seit August 2020 müssen in den folgenden Schutzgebieten die Grundsätze zum integrierten Pflanzenschutz (IPSplus) eingehalten werden: Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete), Intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, Gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmale. Bei diesen zusätzlichen Vorgaben handelt es sich um Konkretisierungen der allgemeinen Grundsätze des IPS nach EU-Vorgaben. Auf Basis von acht Grundsätzen haben Arbeitsgruppen der Landwirtschaftsverwaltung Maßnahmen für den Acker-, Obst-, Wein-, Hopfen- und Gemüsebau beschrieben, die die Praxis als zusätzliche landesspezifische Vorgaben in den Schutzgebieten in Baden-Württemberg seit diesem Jahr...
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