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Notarspflichten Ist es gesetzlich und rechtlich zulässig, dass ein Notar Kaufverträge vollzieht und beurkundet, ohne eine Überprüfung vorzunehmen, dass der Verkäufer nachweisbar Eigentümer der verkauften Fläche war? H. H. in I. Die Amtspflichten des Notars bei der Beurkundung von Willenserklärungen bestimmen sich bei Geschäften, die im Grundbuch eingetragene oder einzutragende Rechte zum Gegenstand haben, also insbesondere auch bei der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, nach den §§ 17 und 21 Beurkundungsgesetz (BeurkG). § 21 BeurkG regelt, dass der Notar bei Geschäften, die im Grundbuch eingetragene Rechte zum Gegenstand haben, den Grundbuchinhalt feststellen soll. Diese Feststellung dient der Sicherung des Rechtsverkehrs und der...
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