Biozide
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Nationale Vorgaben Für Biozidprodukte können die EU-Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen nationale Vorschriften erlassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden. Demnach können die Regierungen unter anderem im Bereich der Absatzförderung über die Vorgaben des EU-Rechts hinausgehen. Möglich sind nach Auffassung der Richter beispielsweise Verbote für bestimmte Geschäftspraktiken wie Rabatte, Preisnachlässe oder Rückvergütungen, sofern das durch Ziele des Gesundheits- und Umweltschutzes gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Auch an die breite Öffentlichkeit gerichtete Werbung können die Mitgliedstaaten verbieten.
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