Solarwärme mitdenken
Nachdem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erst im vergangenen Sommer umfassend geändert wurde, sind zum Jahreswechsel weitere Änderungen in Kraft getreten. Von den umfangreichen Maßnahmen soll hier nur auf die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM)", insbesondere für Biomasseanlagen und Wärmepumpen eingegangen werden.
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Energieberater
30916 Isernhagen, Niedersachsen
E-Mail: carsten.brueggemann@heizen-mit-holz.eu
Autor Biomasseheizungen können künftig nur noch gefördert werden, wenn sie mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. Diese Anlagen sind mindestens so zu dimensionieren, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten. Der maximale Feinstaubausstoß wird auf 2,5 Milligramm pro Kubikmeter Rauchgas begrenzt, was elektrostatische Filtersysteme erforderlich macht. Der bisherige Innovationsbonus wird gestrichen. Änderungen bei Wärmepumpen Ferner wird gefordert, dass Biomasseheizungen nun einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von 81 Prozent aufweisen (heute: 78 Prozent). Bei Gebäudenetzen mit maximal 25 Prozent Biomasse für...
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