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Novellierung der EU-Industrieemissionsrichtlinie

Höhere Schwellenwerte für Tierhaltung

Nach Ausfassung der EU-Mitgliedstaaten müssen die Schwellenwerte für die Tierhaltung bei der Novellierung der EU-Industrieemissionsrichtlinie deutlich angehoben werden. Der Berufsstand hält die vorgeschlagenen 350 Großvieheinheiten für Rinder- und Schweinehaltungen für nicht ausreichend. 
Veröffentlicht am
Nach dem neuen Kompromiss der EU-Umweltminister, den die schwedische Ratspräsidentschaft eingebracht hatte, soll für Rinder und Schweine ein Grenzwert von jeweils 350 Großvieheinheiten (GV) gelten. Für Geflügel soll es ab 280 GV eine verpflichtende Anwendung der Regeln der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) geben. Für Gemischtbetriebe mit den drei genannten Tierarten soll der Wert ebenfalls 350 GV betragen. Die Brüsseler Kommission hatte in ihrem Richtlinienentwurf vom April vergangenen Jahres eine deutlich niedrigere Anwendungsgrenze von jeweils nur 150 GV vorgeschlagen. Nach dem Umweltrat muss sich nun noch das Europaparlament auf ein Verhandlungsmandat zur IED verständigen. Im Anschluss können die Trilog-Gespräche starten. Wenig...
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