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Niederösterreich 

Veröffentlicht am
Abschuss frei In Niederösterreich braucht ein Jäger für die Entnahme eines sogenannten „Problemwolfs" künftig keine behördliche Genehmigung mehr. Diese Erleichterung bringt die aktualisierte Wolfsverordnung, die Mitte März von der Landesregierung beschlossen wurde und die am 3. April in Kraft treten soll. Demnach dürfen Problemwölfe, die wiederholt in Siedlungsgebieten auftauchen oder mindestens zweimal binnen vier Wochen sachgerecht geschützte Nutztiere reißen, in dem Bundesland vertrieben, vergrämt oder als ultima ratio von Jägern entnommen werden. Zwar wird keine behördliche Anordnung benötigt, alle Maßnahmen müssen aber unverzüglich dokumentiert und der Behörde gemeldet werden. Das Land will sich auch dafür einsetzen, den Schutzstatus...
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