Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Experten beantworten Ihre Fragen

Haben Sie Fragen zu Tierhaltung, Pflanzenbau, Garten oder Betriebsführung? Schicken Sie uns diese per E-Mail redaktion.f-a@ulmer.de oder Fax 0711/982940-30. Damit erklären Sie sich mit einer Veröffentlichung in der gedruckten Ausgabe und im Internet einverstanden. Im Forum auf www.bwagrar.de können Sie selbst unter dem Menüpunkt „Land & Leben" Fragen und Antworten einstellen. Keine Haftung für veröffentlichte Antworten.

Veröffentlicht am
Wildwuchs neben Streuobstwiese Der Nachbar unserer Streuobstwiese (im Naturschutzgebiet) lässt sein Grundstück verwildern, sodass inzwischen Bäume und Sträucher so hoch sind, dass unsere Bäume stark beeinträchtigt sind. Auf mehrfache Aufforderung, von uns und von der Gemeinde, das Gehölz wenigstens bis zu seiner Grenze zurückzuschneiden, bekamen wir die Antwort „das gefällt mir so". Was können wir tun? Dürfen wir nach mehrfacher ergebnisloser Aufforderung selbst schneiden? F. M. in B. Gemäß § 910 Absatz 1 Satz 2 BGB kann der Eigentümer eines Grundstücks herüberragende Zweige eines Baumes oder Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.