Agrarinvestionsförderung
Schärfere Flächenbindung
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In der Agrarinvestitionsförderung droht eine deutliche Verschärfung der Flächenbindung. Insbesondere in der Schweine- und Geflügelhaltung liegt der zulässige Viehbesatz der förderfähigen Unternehmen nach derzeitigem Stand künftig unter den zwei Großvieheinheiten (GV) je Hektar selbstbewirtschafteter Fläche, die Bund und Länder kürzlich im Rahmenplan 2023 bis 2026 der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) beschlossen haben. Die Verschärfung ergibt sich daraus, dass die Koeffizienten für die Umrechnung von Tieren in Großvieheinheiten im GAK-Rahmenplan an EU-Vorgaben angepasst wurden. Im Ergebnis müssen Schweine- und Geflügelhalter künftig ein Mehrfaches an Fläche nachweisen, wenn sie für...
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