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Wahlrecht bis zum 31. Mai wahrnehmen

Sozialwahlen

Veröffentlicht am
Der Versand der Wahlunterlagen hat begonnen. Nun liegt es an den Wahlberechtigten aus der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte, ihr Recht auf Mitbestimmung wahrzunehmen. Für die Interessen der badenwürttembergischen Bauernfamilien tritt die Liste 3 an. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, dem 31. Mai 2023, bei der SVLFG eingegangen sein. Ein Erklärfilm mit Hinweisen zum Ausfüllen und Zurücksenden der Wahlunterlagen steht auf der SVLFG-Homepage unter www.svlfg.de/sozialwahl. Fragen werden beantwortet unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 589 2716 oder per E-Mail an: fragen-sozialwahl@svlfg.de
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