Gemeinsamer Antrag 2023
Stichtag 15. Mai
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) appelliert an alle Antragsteller, den Gemeinsamen Antrag 2023 bis zum 15. Mai über FIONA einzureichen.
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Das MLR erinnert zudem daran, dass für bestimmte Fördermaßnahmen weitere Nachweise erforderlich sind, die oft in Papierform direkt bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde (ULB) fristgerecht einzureichen sind. Hier müssen unbedingt die Postlaufzeiten beachtet werden. Das Antragsverfahren FIONA läuft seit dem 28. März stabil, zahlreiche Anträge sind bereits eingegangen. In den regulären Wartungsterminen werden wöchentlich neue FIONA-Versionen mit weiteren hilfreichen Prüfungen zur Verfügung gestellt. Das MLR empfiehlt den Antragstellern nach dem Einreichen im Navigationsbaum das Fehlerprotokoll aufzurufen und gegebenenfalls den Antrag erneut elektronisch einzureichen. Dies gilt im Hinblick auf den folgenden Abschnitt „Änderungen"...
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