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Gemeinsamer Antrag

Veröffentlicht am
Fristen für Nachträge Mit Ablauf des 15. Mai endete die Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag 2023. Anträge und Teilanträge, die vom 16. bis 31. Mai erstmals eingereicht werden, unterliegen einer Verspätungskürzung von einem Prozent je Kalendertag Verspätung. Nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums können sogenannte anspruchsbegründende Unterlagen bis einschließlich 31. Mai ohne Kürzungen nachgereicht werden. Weiterhin wurde bekannt gegeben, dass der Aussaattermin bei den FAKT-Maßnahmen E7 (Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen für Niederwild) und E8 (Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen) aufgrund von eingeschränkter Saatgutverfügbarkeit ausnahmsweise bis einschließlich 15. Juni verlängert wird.
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