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Nachbauerklärung

Veröffentlicht am
Rückmeldefrist beachten Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH erinnert daran, dass die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung zur Aussaat im Herbst 2022 und Frühjahr 2023 am 30. Juni 2023 endet. Landwirte, die im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut für die Wiederaussaat im Betrieb verwenden, sind verpflichtet, die Nachbauerklärung ohne Aufforderung einzureichen. Wird die Zahlungs- und Rückmeldepflicht verpasst, drohen finanzielle und rechtliche Folgen.
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