Heizen mit Holz
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Feuern erlaubt Die Koalitionsparteien haben sich auf neue „Leitplanken" für das Gebäudeenergiegesetz geeinigt, wonach unter anderem Holz vollumfänglich als erneuerbare Energiequelle eingestuft wird. Sieht die Kommune ein nicht klimaneutrales Gasnetz vor, dürfen nur Gasheizungen eingebaut werden, die zu 65 Prozent mit Biomasse, nicht leitungsgebundenem Wasserstoff oder dessen Derivaten betrieben werden. Durch den Einsatz des Berufsstandes ergab sich als weitere Änderung, dass nun auch Holz- und Pelletheizungen das 65 Prozent-Ziel erfüllen und somit auch für den Neubau erlaubt sind. Mit einer Fristverkürzung könnte das Gesetz nun am 7. Juli den Bundesrat passieren.
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