Umsatzsteuer- Pauschalierung
Satz soll sinken
Das Bundesfinanzministerium will die Vorsteuerpauschale für Landwirte im Rahmen des Wachstumschancengesetzes von derzeit 9,0 auf 8,4 Prozent senken.
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Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist der neue Satz, der ab dem 1. Januar 2024 gelten soll, ein Ergebnis der jährlichen Überprüfung. Zu Beginn des vorigen Jahres war die Vorsteuerpauschale von 9,5 auf 9,0 Prozent gekürzt worden. 2021 hatte der Satz noch bei 10,7 Prozent gelegen. An der Obergrenze von 600.000 Euro netto, bis zu der die Vorsteuerpauschale genutzt werden darf, soll festgehalten werden. Pauschalierende Landwirte nehmen die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer ein und brauchen diese nicht an das Finanzamt abzuführen. Im Gegenzug müssen sie aber die Umsatzsteuer, die bei Vorleistungen anfällt, selbst tragen. Bei dem vom BMF berechneten Durchschnittssatz sollen sich die betreffenden Einnahmen und Ausgaben insgesamt die...
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