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Notfallzulassung

Rübenmotte bekämpfen

Veröffentlicht am
Das BVL hat für Coragen (Wirkstoff: Chlorantraniliprole) eine Zulassung gegen die Rübenmotte in Zuckerrüben vom 18. Juli bis 14. November 2023 erteilt. Das Mittel darf zweimal mit mindestens zehn Tagen Abstand in den BBCH-Stadien 20 bis 49 bei Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes mit je 0,125 l/ha in 300 bis 800 l Wasser/ha gespritzt werden bei 28 Tagen Wartezeit. Der Bekämpfungsrichtwert liegt in Baden-Württemberg bei unter zehn Prozent Pflanzen mit Befall (Larven oder Kotreste). Auf derselben Fläche dürfen im Kalenderjahr nicht zusätzlich Mittel mit dem Wirkstoff Chlorantraniliprole angewendet werden. Rübenblätter behandelter Flächen sind nicht zum Verzehr oder zur Verfütterung geeignet. In Baden-Württemberg ist eine Behandlung...
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