Land erlaubt Abschuss
Das baden-württembergische Umweltministerium hat veranlasst, dass der Wolfsrüde GW2672m abgeschossen werden darf. Auf der Suche nach einem Weibchen verliere der im Nordschwarzwald heimische Wolfsrüde zunehmend die Distanz zu Menschen.
von Silvia Rueß erschienen am 28.01.2026Seit 1847 wurde in Baden-Württemberg kein Wolf mehr geschossen. In den kommenden Tagen könnte sich dieses Datum aktualisieren. Das baden-württembergische Umweltministerium erteilte konkret benannten Menschen eine bis 10. März gültige Ausnahmegenehmigung, den Wolfsrüden GW2672m zu töten. In der Ausnahmegenehmigung heißt es, dass in den vergangenen zwei Jahren mehr als 180 Sichtungen dieses Wolfes, der rund um die Hornisgrinde sein Revier hat, gemeldet wurden. Entscheidend sei, dass er Menschen mit Hunden teils kilometerweit verfolgt habe. Zudem habe es territoriales Verhalten gegenüber Hunden gegeben. Für Wölfe sei es nicht arttypisch, sich Hunden in der Paarungszeit ohne Scheu zu nähern.
Gefahr von Wolfstourismus
Das Umweltministerium hatte zunächst Mitte 2024 angeordnet, den Wolf zu fangen und zu besendern. Dann hätte die Möglichkeit bestanden, ihm durch gezieltes Vergrämen eine wieder erhöhte Scheu vor Menschen anzutrainieren. Diese Versuche führten nicht zum Erfolg. Zugleich mehrten sich in jüngster Zeit Berichte über einen Wolfstourismus in der Region, da der Wolf im Gegensatz zu anderen Artgenossen deutlich häufiger gesichtet wird. Das Tier anzulocken, um Foto- und Filmaufnahmen zu tätigen, steigert jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf die letzte Scheu vor Menschen verliert. Möglicherweise gefährliche Situationen lassen sich vor diesem Hintergrund nicht mehr ausschließen.
Das Umweltministerium geht daher nach dem mit Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutz, Jagd, Landwirtschaft, erarbeiteten Managementplan Wolf vor. Dieser sieht – wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind – auch den Abschuss vor.
„Auch beim Schutz von Weidetieren braucht es ein konsequentes Vorgehen.“ Bernhard Bolkart, BLHV-Präsident
Aus Sicht der Bauernverbände in Baden-Württemberg, des LBV und des BLHV, verstehe man, dass die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg, den auffälligen Wolf im Nordschwarzwald zu entnehmen, kein einfacher Schritt gewesen sei. Allerdings sei es eine richtige Entscheidung, wie die beiden Verbände betonen.
Jürgen Maurer, LBV-Vizepräsident und Vorsitzender des LBV-Fachausschusses Umwelt-, Klima- und Naturschutz, erklärt: „Für uns als Landesbauernverband ist entscheidend: Der Schutz von Menschen und von landwirtschaftlichen Nutztieren muss jederzeit gewährleistet sein. Gerade Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter stehen seit Jahren unter enormem Druck. Für viele ist es kaum auszuhalten, ihre eigenen Tiere nach einem Wolfsriss schwer verletzt oder verendet auf der Weide vorzufinden. Das ist nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden, sondern bedeutet großes Tierleid und eine enorme seelische Belastung für die Betriebe. Das Land hat zunächst versucht, den Wolf zu fangen, zu besendern und durch Vergrämung wieder scheu zu machen. Diese Maßnahmen sind gescheitert. Wenn alle milderen Mittel ausgeschöpft sind, muss auch ein Abschuss als letztes Mittel möglich sein. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Land jetzt handelt und Verantwortung übernimmt. Für die Landwirtschaft ist jedoch schwer nachvollziehbar, warum Wölfe, die nachweislich wiederholt Nutztiere reißen, bislang nicht in gleicher Konsequenz entnommen werden. Ein funktionierendes Wolfsmanagement muss für Menschen, Nutztiere und Betriebe gleichermaßen gelten. Das erwarten wir ebenso konsequent, wenn Wölfe sich regelmäßig an Weidetieren zu schaffen machen. Die Lösungen liegen auf dem Tisch. Sie müssen endlich angewendet werden! Nur mit klaren Entscheidungen, Verlässlichkeit und entschlossenem Handeln kann Akzeptanz für den Wolf dauerhaft erhalten bleiben.“
„Der Schutz von Menschen und von landwirtschaftlichen Nutztieren muss jederzeit gewährleistet sein.“ Jürgen Maurer, LBV-Vizepräsident
„Die Entnahmeanordnung ist eine konsequente und richtige Maßnahme, um auffälliges Verhalten frühzeitig zu stoppen und Gefahr für den Menschen abzuwenden. Gleichzeitig zeigt dieser Schritt: Die Politik ist bereit, Verantwortung zu übernehmen und zu handeln, wenn andere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben“, erklärte auch BLHV-Präsident Bernhard Bolkart. Die nun angeordnete Entnahme stellt einen bedeutenden Präzedenzfall für Baden-Württemberg dar. Der im Wolfsmanagementplan vorgesehene Prozess wird damit erstmals praktisch angewendet und muss sich jetzt organisatorisch wie auch rechtlich bewähren. Dieser Schritt kann dazu beitragen, Vertrauen bei Landwirtinnen und Landwirten aufzubauen und zu zeigen, dass das Wolfsmanagement handlungsfähig ist. Zugleich macht der Verband deutlich: „Auch beim Schutz von Weidetieren braucht es ein konsequentes Vorgehen. Wenn Wölfe wiederholt Weidetiere reißen, müssen ebenfalls klare und schnelle Entscheidungen möglich sein“, betont Bolkart. In Baden-Württemberg haben einzelne Wölfe bereits erhebliche Schäden verursacht und teils weit über hundert Weidetiere gerissen
Der Landesvorsitzende im NABU Baden-Württemberg, Johannes Enssle sagt: „Die Entscheidung ist traurig, aber nachvollziehbar. Sie folgt der mit allen Akteuren vereinbarten Logik des Wolfsmanagements in Baden-Württemberg. Der Hornisgrinden-Wolf hat sich wiederholt Menschen, insbesondere in Begleitung von Hunden, genähert, zuletzt auch wieder bis auf wenige Meter. Das ist ein eindeutig ‚unerwünschtes Verhalten‘. Versuche den Wolf zunächst zu besendern und zu vergrämen waren leider nicht erfolgreich. Somit folgt nun der Abschuss. Das ist die logische Konsequenz und dazu stehen wir auch als Naturschutzverband.“

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