BGH hebt Urteil zur Futtermittelhaftung auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat aktuell einen Urteilsspruch des Oberlandesgerichtes (OLG) Oldenburg vom Juni 2013 aufgehoben. Das Oberlandesgericht hatte entschieden, dass ein Futtermittelunternehmer nach § 24 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches verschuldensunabhängig für Schäden haftet, die Abnehmern seines Futtermittels entstehen. Dies gelte auch dann, wenn lediglich ein Verdacht über die Mangelhaftigkeit des Futters bestehe.
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