Baden-Württemberg
Der Holzofen darf vorerst weiter bollern
Das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ermöglicht wegen der gegenwärtig angespannten Gasversorgungslage, bestehende Holzöfen unter bestimmten Bedingungen wieder in Betrieb zu nehmen, um Gas einsparen zu können.
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Die unteren Behörden können ab sofort Ausnahmen zulassen, die längstens bis zum 31. Mai 2023 gültig sind. Das Vollzugsschreiben gestattet diesen befristeten Weiterbetrieb von Holzöfen, wenn es sich dabei um Anlagen handelt, die
- nach den §§ 25 und 26 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) nicht mehr betrieben werden dürfen beziehungsweise außer Betrieb zu nehmen waren,
- betriebsbereit, jedoch dauernd unbenutzt sind und regelmäßig durch Schornsteinfegerinnen oder Schornsteinfeger überprüft wurden und werden
- und eine vorhandene Gasheizung ganz oder teilweise ersetzen.
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