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Bubble-Tea mit Warnhinweisen versehen

Beim Verkauf des Modegetränks Bubble Tea seien Warnhinweise zur Verschluckungsgefahr bei Kindern erforderlich. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverbraucherschutzministerium (BMELV) aufgrund einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).
Veröffentlicht am
Das BfR hat mögliche Risiken durch Verschlucken von Bestandteilen von Bubble Tea geprüft. Vor allem bei Kleinkindern bestehe ein besonders hohes Risiko für Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Aspiration. Die in Bubble Tea enthaltenen süßen Kügelchen können über die Bronchien in die Lunge gelangen, wenn diese über den Strohhalm eingesaugt werden. Die betroffenen Wirtschaftsverbände wurden vom BMELV über die Ergebnisse unterrichtet und gebeten, die vom BfR empfohlenen Warnhinweise gut sichtbar, leicht lesbar und verständlich anzubringen. Das BMELV fordert diese Warnhinweise vorsorglich, obwohl bisher weder aus Deutschland noch aus dem EU-Ausland Komplikationen durch Bubble Tea gemeldet worden sind. Eltern sollten aber bei unter vierjährigen...
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