Drogenkonsum
Jugendliche vor E-Zigaretten und E-Shishas schützen
Nach Erkenntnissen des Deutschen Krebsforschungszentrums inhalieren Jugendliche mit den E-Produkten die atemwegreizende Grundsubstanz (Propylenglykol) sowie Aromastoffe, darunter Kontaktallergene wie Menthol und Vanillin. Zudem enthält der Dampf den Experten zufolge krebserzeugende Substanzen wie Formaldehyd, Nickel oder Chrom.
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Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler will daher Jugendliche besser vor den schädlichen Wirkungen von E-Shishas und E-Zigaretten schützen und spricht sich für eine zügige Einbeziehung dieser neuen nikotinhaltigen Erzeugnisse im Jugendschutzgesetz aus.
„Wir müssen die bestehende Gesetzeslücke im Jugendschutz mit Blick auf elektronische Nikotinprodukte schnellst möglich schließen. Derzeit bezieht sich das Abgabe- und Rauchverbot für Kinder und Jugendliche im Jugendschutzgesetz nur auf Tabakwaren. Ein Verkauf von E-Shishas und E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche und deren Konsum kann mit dem derzeitigen Jugendschutzgesetz leider nicht verhindert werden. Im Moment können Schulen lediglich über ihr Hausrecht das Rauchverbot für Zigaretten auf den Konsum elektronischer Inhalationsprodukte erweitern" sagt Mortler. Ebenso müsse verhindert werden, dass Jugendliche über das Internet Tabak- und branntweinhaltige Alkoholprodukte beziehen können.
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